Untermiete Mietrecht

Untermiete

Die Zahl der Untermieter nimmt in den großen Städten immer mehr zu. Aber ohne ein Einverständnis des Vermieters geht das nicht. Mieter haben Laut Gesetz sogar Anspruch auf die Erlaubnis zum Untervermieten. Aber das gilt auch nur wenn beim bestehenden Mietvertrag nach Mietrecht ein Interesse vorhanden ist, das heißt wenn z. B der Hauptmieter arbeitslos geworden ist und der der Lebenspartner ausgezogen ist aber die Wohnung trotzdem weiter gehalten erden soll. Wenn der Hauptmieter für eine bestimmte Zeit abwesend ist z. b Studium im Ausland, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein teilweise gesetzliche Untermiete. Aber da sollte man auch vorsichtig sein den Hauptmieter haften gegenüber den Schäden die von den Untermietern entstehen können. Es empfiehlt sich daher den Hauptmietern, von dem Untermieter ein Kaution (Mietsicherung) zu verlangen, und auch die Sache mit den Schönheitsreparaturen zu regeln und für die Betriebskosten eine Pauschale zu vereinbaren.

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