Rechtliche Shopabsicherung – viele einzelne Punkte berücksichtigen Der Online-Shop unterliegt vielen verschiedenen Vorschriften. Die rechtliche Shopabsicherung muss sich deshalb auf mehrere verschiedene Teilgebiete erstrecken. Fehler in den Formalitäten können schnell zu Abmahnungen führen, die zum Teil Beträge von 1.000 Euro übersteigen. Wichtig ist vor allem das Impressum. Hier werden viele Fehler gemacht, die zu Abmahnungen führen. Das Impressum macht eindeutig kenntlich, wem der Shop gehört. Hier hat der Gesetzgeber verschiedene Mindestangaben festgelegt. Bei allen Varianten ist der Name und der Geschäftssitz verbindlich anzugeben. Darüber hinaus muss die E-Mail-Adresse angegeben sein. Handelt es sich um eine juristische Person, dann muss darüber hinaus auch das Registergericht angegeben werden. Ein weiteres Kriterium für Unternehmen ist die Angabe der Steuernummer. Darüber hinaus können noch weitere Angaben notwendig werden. Obwohl das Impressum grundsätzlich einfach gestaltet ist, kann dieser Bereich zur rechtlichen Shopabsicherung an spezialisierte Unternehmen abgegeben werden. In diesem Fall trägt dann das ausführende Unternehmen die Risiken. Fernabsatzgesetzt als Dirigent Die rechtliche Shopabsicherung muss auch verschiedene Anforderungen des Fernabsatzgesetzes berücksichtigen. Hierfür können allgemeine Geschäftsbedingungen angefertigt werden. Sie dienen als Grundlage des Kaufvertrages und regeln die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers. Um die rechtliche Shopabsicherung optimal zu gestalten, sollte hierfür ein Rechtsbeistand herangezogen werden. Sind einige Klauseln nicht zulässig, dann tritt automatisch die gesetzliche Regelung hierfür in Kraft. Im schlimmsten Fall sind die Geschäftsbedingungen nichtig. Korrekte Produktbeschreibungen Um die rechtliche Shopabsicherung zu komplettieren, müssen auch die Beschreibungen der Waren überprüft werden. Bei Elektrogeräten müssen die Entsorgungsmöglichkeiten eindeutig angegeben werden. Bei Textilien müssen die Textilkennzeichnungen vermerkt sein. Sind hier Fehler vorhanden, dann kann dies sehr schnell zu Abmahnungen führen. Gleiches gilt auch, wenn beim Vertrieb von Lebensmitteln keine Zutatenlisten auf dem Internetauftritt vorhanden sind. Die rechtliche Shopabsicherung umfasst darüber hinaus auch den Datenschutz. Daten der Kunden dürfen nicht ersichtlich sein. Darüber hinaus hat der Shopbetreiber die Pflicht, für den Schutz vor Angriffen auf die Daten zu sorgen. Diese Aufgabe wird in der Regel vom Provider übernommen, allerdings kann dieser nur verantwortlich gemacht werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich geregelt ist.
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