| Nebenkosten |
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Nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter über die Heizkosten und Nebenkosten abrechnen und seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Nach Ende der 12 Monaten frist ist der Vermieter mit evtl. Nachforderungen ausgeschlossen. Diese fristen sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes mit der Mietrechtsform im September 2001 eingeführt worden. Wenn der Mieter nach spätestens einen Jahr noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hat, kann der Mieter sich sehr sicher seine keine Nachzahlung an den Vermieter leisten zu müssen. Es bleibt aber auch dabei das der Vermieter nach der Zwölfmonatsfrist wenn sie Abgelaufen ist, abrechnen und gegebenenfalls ein Guthaben an den Mieter auszahlen muss. Wenn sich aber auf Grund der Abrechnung herausstellt, dass die monatliche Vorauszahlung des Mieters nicht ausgereicht hat und dem Vermieter noch eine Nachforderung zustehen würde, tritt die gesetzliche Neuregelung in kraft, das heißt eine so genannte Ausschlussfrist: Damit ist gemeint das der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen darf. Eine Ausnahme gibt es aber hierzu: Wenn der Vermieter die zu verspätete Abrechnung nicht vertretet, ist er entschuldigt, dann kann er seine Forderung noch geltend machen. Z. B wenn der Bescheid der Stadt stark verspätet festgesetzt worden ist.Partner: Ferienhäuser für einen Familienurlaub | Netztip24 der ultimative Reisefinder für Hotels, Ferienhäuser, Flüge, Reisen und Co. | Kleinanzeigen | Immobilien in Ungarn |