Kündigung Mietrecht

Kündigung

Als Mieter der in eine neue Wohnung ziehen möchte, sollte wissen, unter welchen Voraussetzungen das bestehende Mietverhältnis beendet werden kann. Wie ist die Kündigungsfrist geregelt und wie kann man sie geltend machen sollte klar sein wenn man ein Mietverhältnis eingeht. Mieter die seine rechten und pflichten nicht kennen riskieren evtl. eine doppelte Mietzahlung einmal für die neue Wohnung und für die alte Wohnung.

Der Mieter hat das recht ohne Angaben von Gründen denn Mietvertrag unbefristet zu Kündigen. Seit September 2001 müssen Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Wenn diese Zeit verstrichen ist endet das Mietverhältnis und die Verpflichtung zur Mietzahlung. Es ist aber bei alten Mietverträgen noch umstritten ob die neue Regelung gilt oder die alte geltend gemacht werden kann.

Der Gesetzgeber schreibt aber grundsätzlich die 3 Monate Kündigungsfrist vor, auch bei alt Mietverträgen. Es sollen auf den alten Kündigungsfristen Paragraphen in den Mietverträgen die nicht mehr oder weniger wortgetreu den alten Gesetzestext Wiederholen insbesondere darauf verweisen. Wenn Sie Zweifel haben fragen sie einfach ihren örtlichen Mietverein.

Wenn spätestens am dritten Werktag die Mieterkündigung beim Vermieter eingeht, zählt dieser Monat bei den alten Kündigungsfristen mit. Beispielweisen endet eine dreimonatige Kündigungsfrist am 31. November, wenn sie spätestens am 4. September eingegangen ist. Wenn der Vermieter das Kündigungsschreiben einen Tag später erhält, dann zählt der September bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mehr mit, dann endet das Mietverhältnis erst am 30 Dezember.