| Haustierhaltung |
|
Ob die Haltung von Haustieren in der Wohnung gestattet ist hängt von der jeweiligen Vertraglichen Vereinbarung ab, oft auch von dem genauen Wortlaut des Mietvertrages. Der Deutsche Mieterbund unterscheidet hier vier Fallgruppen: Wenn der Mietvertrag eine Tierhaltung für Hunde Rassen und Katze ausdrücklich erlaubt kann sich der Mieter ohne weiters Tiere anschaffen. Aber wenn sich das Haustier als z. B Giftige Schlange entpuppt, dann kann oder besser gesagt muss der Vermieter dir Abschaffung des Tieres durchführen. Wenn ein einem Mietvertrag jegliche Form von Tieren untersagt ist, ist das unwirksam. Wer Kleintiere wie Meerschweinchen, Fische, Vögel oder Hamster hat darf diese immer halten egal obe im Mietvertrag steht oder nicht. Rechtens wäre es wenn eine Klausel im Vertrag enthalten ist, wo drinnen steht das die Hundehaltung verboten ist. Wenn sich der Mieter trotz dieser Klausel einen Hund Anschafft, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Der Vertrag kann aber auch eine Klausel enthalten, das die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt. Der Vermieter kann darüber fei entscheiden, er darf aber allerdings nicht der einen Mietpartei einen Hund erlauben und der anderen nicht. Wenn im Hause schon Hunde von Mietern gehalten werden braucht der Vermieter sehr triftige Gründe, wenn er es einen anderen Mieter untersagt einen Hund zu halten. Eine Abschaffung des schon erlaubten Hundes kann nur erfolgen, wenn eine schwerwiegenden Belästigung oder auch Gefahren von dem Hund auf die Mitbewohner ausgehen. Wenn es aber im Mietvertrag keine Vertragsklausel enthalten ist, ist es unwirksam, so kann zumindest ein Einfamilienhaus einen Hund halten. Wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt sollte man sein Vermieter fragen.Partner: Free SMS Service von Freesms-senden.net. |