Haus-Ordnung Mietrecht

Haus-Ordnung

In der Hausordnung findet man vor alle Regelungen zur Hausreinigung, Treppenreinigung und die zur Verfügung stehenden Räumen die von den Mietern zur Benutzung stehen. Oder auch die Einrichtung wie Speicher, Waschküche, Partyräumlichkeiten oder wenn eine Grünfläche vorhanden ist wie die Benutzung geregelt ist. In der Hausordnung kann aber auch eine Bestimmung zu Schutz der Mieter gegen Belästigung und Störung durch Hausmusik enthalten sein.

Die Hausordnung ist ein wichtiger Teil des Mietvertrages. Der Vermieter kann die Hausordnung nicht einseitig abändern, denn das ist nur mit dem Einverständnis des Mieters möglich.

Wenn die Hausordnung nicht von Anfang an Bestandteile des Mietvertrages ist,

hat der Vermieter das Recht eine einseitige Hausordnung aufzustellen. Die Regelungen die in solch einer Hausordnung aufgestellt sind, sind aber nur soweit zulässig das sie zur Aufrechterhaltung ,Ordnung im Hause und für ein friedliches Zusammenleben der einzelnen Mietparteien erforderlich sind. Es kann auch die Benutzungszeiten oder Einteilung für Gemeinschaftsräume geregelt sein und die Einteilung für die Treppenreinigung kann dort auch festgehalten werden.

Es dürfen aber keine zusätzlich genannten Pflichten des Mieters in der Hausordnung begründet werden. Wenn im Mietvertrag nicht davon steht, dass der Mieter dazu verpflichtet ist das Treppenhaus zu reinigen, dann kann solch eine Regelung nicht nachträglich vom Vermieter getroffen werden.

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