| Ehe Mietvetrag |
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Wenn man als Ehepaar ein Wohnung Mietet müssen beide Ehe Partner für die Wohnung unterschreiben, es können dann auch nur beide Parteien Kündigen. Das ist oft ein Problem wenn ein Ehepartner nach eine Ehetrennung auszieht und einer in der Wohnung bleibt. Es bleiben beide Parteien laut Mietvertrag zur Mietzahlung verpflichtet. Auch der Partner der ausgezogen ist haftet für die Mietrückstände und die vielleicht entstanden Schadensersatzansprüche. Die Rechtssprechung sieht damit die Verpflichtung zur Zahlung der Miete damit sie nicht unbegrenzt besteht eine Zustimmung des Ex-Partners um ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen. Auch Unterhaltsansprüche können dem nach auch entgegenstehen. Wenn sich die Ehepartner nicht entscheiden können wer nun die Wohnung behält und wer ausziehen soll dann entscheidet das Familiengericht für beide Ehepartner um für den Vermieter eine verbindliche Entscheidung zutreffen. Anlässlich der Scheidung kann das Gericht dann bestimmen, dass ein Mietverhältnis von ein der beiden Ehepartner weiter fortgeführt wird. |